- Überfahrtsvertrag
- mдоговор морской перевозки пассажиров
Das Deutsch-Russische und Russisch-Deutsche Business- und Banking-Wörterbuch. - М.: Russkiy Yazyk - Media. N. D. Iwaschtschenko. 2005.
Das Deutsch-Russische und Russisch-Deutsche Business- und Banking-Wörterbuch. - М.: Russkiy Yazyk - Media. N. D. Iwaschtschenko. 2005.
Überfahrtsvertrag — (Passagevertrag), der Vertrag zur Beförderung von Reisenden über See (Handelsgesetzbuch, § 664 f.). Der wesentlich den Rechtssätzen vom Frachtgeschäft (s. d.) unterliegende Beförderungslohn heißt Überfahrtsgeld. Der Transportunternehmer wird auch … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Frachtgeschäft — Frachtgeschäft, ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, durch das sich jemand gegen Entgelt verpflichtet, die Beförderung von Gütern auszuführen; im Seehandel (s. unten 11) spricht man auch von einem F. zur Beförderung von Personen. Man unterscheidet… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Passagevertrag — Passagevertrag, s. Überfahrtsvertrag … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Seerecht — Seerecht, Inbegriff der auf die Seeschiffahrt bezüglichen Rechtsnormen. Das S. zerfällt, wie das Rechtssystem überhaupt (s. Privatrecht), in öffentliches und Privatrecht. Das öffentliche S. ist entweder S. eines bestimmten Staates, Seestaatsrecht … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Verfrachten — Verfrachten, das Vermieten eines Schiffes im ganzen oder zum Teile durch den Verfrachter (Reeder, Schiffer) an den Befrachter (Charterer) zur Güterbeförderung. Der Befrachter ist nur Ablader, wenn die Ladung nicht ihm, sondern Dritten gehört. S.… … Meyers Großes Konversations-Lexikon